Erstellung des neuen Mietspiegels
- Redaktion
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Verzögerung ist nicht akzeptabel
Nachdem die Stadtverwaltung den Mietspiegel nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst hat und diese Verzögerung nur sehr nebulös begründet, gilt dieser nicht mehr als qualifizierter, sondern nur noch als einfacher Mietspiegel. Die Folge ist, dass Vermieter dadurch größere Spielräume bei der Erhöhung der Mieten haben werden.