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Nachtragshaushalt – Gemeinderat erhält Informationen aus der Presse

Redaktion

Das Entscheidungsgremium Gemeinderat „links liegen gelassen“?
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie der weitgehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft haben frühzeitig befürchten lassen, dass auch der städtische Haushalt nur mit gravierenden Korrekturen wird bestehen können.

Trotz wiederholter Nachfragen aus dem Gemeinderat hat sich die Verwaltungsspitze stets bedenkt gehalten und zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 28.04.2020 auf die Steuerschätzung Mai verwiesen. Weiter hat sie erläutert, dass konkret zum Thema Nachtragshaushalt erst Ende Mai, Anfang Juni verlässliche Daten zur Verfügung stehen.
„Zur großen Überraschung ist bereits am 16.05.2020 der Stadtkämmerer an die Öffentlichkeit getreten und hat durch die Presse den Gemeinderat über die Notwendigkeit zur Beschließung des Nachtragshaushaltes für Juli 2020 informiert“, so der Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Achim Weizel. Es mag der medialen Neigung des Kämmerers geschuldet sein, dass er frühzeitig - und ohne vorherige Information des Gemeinderats - gegenüber der Öffentlichkeit seine Einschätzung verkündet hat. „Die vorschnelle und wenig substantiiert vorgetragene Einschätzung zur Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes ist nicht geneigt, das Vertrauen der Bevölkerung in eine sachorientierte Politik zu stärken“, so der stellv. Vorsitzende Holger Schmid.

Während die Verwaltung auf der einen Seite die Details über die wirtschaftliche Entwicklung der Haushalte der Stadt Mannheim und ihrer Gesellschaften auf Nachfrage des Gemeinderats nicht beziffert, wird andererseits der Eindruck erweckt, als wären sämtliche Planungen bezüglich eines Nachtragshaushalts bereits abgestimmt und in vollem Gange. Gleichfalls ist es unglaubwürdig, wenn die Verwaltung vorträgt, dass in den städtischen Gesellschaften nicht bereits umfangreiche Berechnungen über die zu erwartenden Einnahmeverluste angestellt werden. Über die vorliegenden Erkenntnisse und die Einschätzungen der Geschäftsführungen der städtischen Gesellschaften ist daher umfassend zu informieren.