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Nachtragshaushalt ist undurchsichtiges Flickwerk

Amtsblatt

In die Zukunft investieren, BUGA 2023 in den Luisenpark verlegen
Mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt soll nach dem Willen der Rathausspitze mit einem Griff in die Reserven das Loch der Einnahmeausfälle in Höhe von 125 Mio. Euro vorübergehend notdürftig gestopft werden.

Nach dem Willen des OB soll es zunächst zu keiner Neuverschuldung kommen, geplante Maßnahmen sollen nicht eingestellt werden. Aber die so eingesetzten Gelder werden in der Zukunft fehlen, insbesondere, da nicht damit zu rechnen ist, dass die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen werden.
Wir fordern, im Nachtragshaushalt Kürzungen vorzunehmen. Die Planungen zur BUGA 2023 sollten geändert werden, da immer deutlicher wird, dass es ihr an Attraktivität fehlt und der Zeitplan nicht eingehalten wird. Hauptspielort der BUGA 2023 soll der Luisenpark sein. Allein die jetzigen Sanierungsmaßnahmen nebst neuen Attraktionen werden sich auf mind. 85 – 100 Mio. Euro belaufen. Diese sinnvollen Investitionen sind im städtischen Haushalt bislang nicht etatisiert und sollten abgesichert werden.
Der Grünzug Nordost kann ergänzend zum Bürgerpark im Feudenheim eingerichtet werden. Der See in der Au sollte ersatzlos gestrichen werden, da die Au auch nicht mehr Teil der BUGA ist und im neuen BUGA Gelände im Luisenpark ausreichend Wasserflächen vorliegen. Der Radweg durch die Au, dessen Überflüssigkeit immer deutlicher wird, sollte ebenfalls ersatzlos gestrichen werden.
Das Strecken der Investitionsmittel um die Liquiditätslöcher zu stopfen birgt die große Gefahr, dass in den kommenden Jahren notwendige Maßnahmen konzeptlosen Streichungen zum Opfer fallen.
Selbst der Kämmerer unserer Stadt hat die großen Risiken seines Haushaltsentwurfes erkannt. „Die Jahre von 2021 an – das ist die eigentliche Botschaft der Debatte – werden für die Kommunen die wirklich schwierigen. Auch weil dann nicht mehr mit einem Gewerbesteuer-Ausgleich zu rechnen sei.“
Es ist das große Dilemma unserer Stadt, dass die Verwaltungsspitze nicht den Mut aufbringt die eigene Erkenntnis auf den Nachtragshaushalt zu übertragen.
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