Freie Wähler -
Mannheimer Liste Fraktion

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Endgültiger Baustopp in der Au

Amtsblatt

Der Baustopp ist ein Gewinn für die Natur.
Die Freien Wähler – ML/MfM hatten bereits den durch das RP Karlsruhe im Januar verfügten vorläufigen Baustopp in der Feudenheimer Au mit großer Erleichterung aufgenommen.

Die FW-ML/MfM hatten ihren Antrag auf sofortigen Baustopp in der Feudenheimer Au bereits am 15.12.2019 eingebracht. Der nun endgültige Baustopp ist ein Gewinn für den Schutz der Natur.
Unsere Fraktion fühlt sich in ihrer Auffassung bestärkt, wonach die Vorgehensweise der Rathausspitze und ihrer BUGA-Gesellschaft nicht dem geltenden Recht entsprochen hat.
Eine Blamage, dass die Fachleute im Rathaus, unter politischem Druck stehend, nicht rechtskonforme Verfahrensweisen und Bescheide erlassen. Dies gibt den Mannheimerinnen und Mannheimer zu denken. Verantwortung für das Chaos bei den Planungen tragen auch die die Fraktionen, die dem Beschluss im Gemeinderat zugestimmt haben.
Nunmehr besteht die Hoffnung, dass auch der geplante Radschnellweg durch das Landschaftsschutzgebiet Feudenheimer Au keine Zustimmung beim RP Karlsruhe finden wird.
Ebenso lehnen wir den Bau der Stützen für die Seilbahn ab. Denn auch der Radschnellweg und die Stützen der Seilbahn müssen nicht zwingend im Landschaftsschutzgebiet der Au zum Schaden der Natur errichtet werden. Ohne Eingriffe in die Natur kann der Radschnellweg entlang der Feudenheimer Straße und dem Aubuckel realisiert werden. Die aus Karlsruhe forcierte Entscheidung, von den ursprünglichen Plänen Abstand zu nehmen, gibt Anlass zur Hoffnung, dass im Zusammenhang mit dem Projekt BUGA 2023 die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutze von Flora und Fauna, Mensch und Natur Gültigkeit behalten.
Die zwischen der Stadt Mannheim, der BUGA 2023 gGmbH und dem Bezirksverband der Gartenfreunde e.V. Mannheim und Kleingartenverein Feudenheim e.V. im November 2018 geschlossene Vereinbarung verliert nun ihre Gültigkeit. Die von der Radschnellwegplanung betroffenen Kleingartenparzellen sollten unter der Voraussetzung geräumt werden, dass Ersatzflächen angrenzend an die Anlage des Kleingartenvereins, zur Verfügung gestellt werden. Diese Zurverfügungstellung der Ersatzflächen ist nach Auffassung der Höheren Naturschutzbehörde rechtlich nicht zulässig. Ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die Kleingärtner auf 28 Kleingartenparzellen verzichten, ist daher neu zu verhandeln.
Angesichts der unklaren Situation bezüglich des Planfeststellungsverfahrens Radschnellweg und dem noch einzuleitenden Planfeststellungsverfahren Seilbahn ist die zeitliche Realisierung der BUGA 2023 mehr denn je fragwürdig. Um die Bundesgartenschau 2023 zu realisieren, sollte seitens der BUGA 2023 gGmbH die Planung so aufgestellt werden, dass auf Eingriffe in das Schutzgebiet verzichtet werden kann.