ML stellt Antrag zur Einführung gemeinnütziger Arbeit für Flüchtlinge
- Redaktion
Nachdem der ostthüringische Saale-Orla-Kreis im Frühjahr und der Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt im März 2024 eine Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeführt haben, hat zum 01.09.2024 auch der thüringische Landkreis Greiz nachgezogen.
Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die meisten Geflüchteten die Arbeitsgelegenheiten als weitere Chance zur Integration sehen und auch arbeiten gehen. In den beteiligten Landkreisen mussten bisher nur relativ wenige Sanktionen verhängt werden.
Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Mannheimer Liste, Holger Schmid erklärt die Beweggründe für einen Antrag, den die ML jetzt gestellt hat: "Jeder Mensch braucht eine Tagesstruktur. Ohne diese sind nach unserer Meinung 24 Stunden in einer Gemeinschaftsunterkunft nur schwer auszuhalten. Diese Tagesstruktur können Freizeit- und Sportaktivitäten, aber auch gemeinnützige Arbeit für die Gesellschaft sein. Die positiven Erfahrungen in den genannten Landkreisen hat uns deshalb veranlasst, dieses Modell auch für Mannheim vorzuschlagen und baldmöglichst einzuführen. Die Arbeitsgelegenheiten sollen nach unseren Vorstellungen bei städtischen Einrichtungen und Gesellschaften, nach Möglichkeit aber auch in kirchlichen, sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Nach einem Jahr sollte eine Evaluation erfolgen und dem Gemeinderat ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Dieser kann dann über die Fortführung entscheiden."
Im Saale-Orla-Kreis beispielsweise sind seit Frühjahr 2024 Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet. Weitere Projekte laufen seit März auch im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt und seit 01.09.2024 im thüringischen Landkreis Greiz. Erste Erfahrungsberichte aus den beiden Landkreisen zeigen überwiegend positive Ergebnisse und Erfahrungen bei den Beteiligten und eine positive Resonanz in der Bevölkerung.
Und Stadtrat Christopher Probst ergänzt: "Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu ankommende Geflüchtete stark eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen - wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, sogar erst nach neun Monaten. Geduldete oder Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs Monaten arbeiten. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, haben grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Mit unserem Vorschlag können die Flüchtlinge trotzdem arbeiten und diese Zeit zu nutzen, um Erfahrungen zu sammeln und auch ihre Sprachkenntnisse zu verbessern."
Abschließend dazu Prof. Dr. Achim Weizel: "Wichtig ist uns auch, dass durch die Asylbewerber keine regulären Arbeitsplätze wegfallen. Im Gegenteil, es werden Arbeiten erledigt und abgearbeitet, die sonst liegen bleiben würden. Das Modell funktioniert offensichtlich. Denn lt. Presse haben immerhin 20 Prozent der Teilnehmer inzwischen sogar einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden, etwa als Helfer in Industriebetrieben oder ihrem ehemals erlernten oder ausgeübten Beruf."